Rechtsprechung
LG Stuttgart, 29.06.2005 - 5 S 19/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnraummiete: Unschädliche Falschangabe des Verzugsmonats in der fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unschädlichkeit der Falschangabe des Verzugsmonats in der fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.2004 - VIII ZB 31/04
Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Auszug aus LG Stuttgart, 29.06.2005 - 5 S 19/05
Mit dem Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.01.2004, NJW 2003, 3063 und gestützt auf BGH, Beschluss vom 22.12.2003, Jus 04, 537f. sowie BGH, Beschluss vom 30.06.2004, NZM 04, 699 ff. ist darauf zu erkennen, dass die falsche Bezeichnung eines Zahlungsverzugsmonates unschädlich ist, solange nur ein zur fristlosen Kündigung ausreichender Saldo bezeichnet und die Kündigung aus diesen gestützt ist. - LG Berlin, 21.01.2003 - 65 T 102/02
Anforderungen an den Begründungszwang einer Kündigung des Mietverhältnisses; …
Auszug aus LG Stuttgart, 29.06.2005 - 5 S 19/05
Mit dem Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.01.2004, NJW 2003, 3063 und gestützt auf BGH, Beschluss vom 22.12.2003, Jus 04, 537f. sowie BGH, Beschluss vom 30.06.2004, NZM 04, 699 ff. ist darauf zu erkennen, dass die falsche Bezeichnung eines Zahlungsverzugsmonates unschädlich ist, solange nur ein zur fristlosen Kündigung ausreichender Saldo bezeichnet und die Kündigung aus diesen gestützt ist.